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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Weinbaubetriebe WIEN

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 2,78 %
  • Das monatliche Lehrlingseinkommen wurde um 2,90 % erhöht
  • Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
  • Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
  • Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate