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Holz-Kunststoffgewerbe: Lohnverhandlungen unterbrochen!

Streitpunkt Ist-Lohnerhöhung: Arbeitgeber nicht zu Lösung bereit!

Wien (ÖGB/GBH). Für das Holz- und Kunststoffgewerbe wurde die erste Verhandlungsrunde abgehalten. Kernforderung der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) für die rund 40.000 Beschäftigten war neben der Erhöhung der KV-Mindestlöhne die Einführung einer kollektivvertraglichen Ist-Lohnerhöhung. Seitens der Arbeitgeber war beim Ist-Lohn keine Gesprächsbereitschaft vorhanden.

Die Beschäftigten im Kollektivvertrag Holz- und Kunststoff verarbeitendes Gewerbe haben bis dato im Kollektivvertrag keine Ist-Lohnregelung. Der Ist-Lohn ist eine freiwillige Überzahlung beim Stundenlohn – vereinbart zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die GBH fordert nun diese freiwillige Überzahlung im Kollektivvertrag – wie in allen anderen Branchen üblich – zu sichern. Es gibt Beispiele, bei welchen Arbeitgeber die KV-Lohnerhöhung vom Ist-Lohn in Abzug bringen, somit gibt es für die Betroffenen keine Lohnerhöhung.

Verhandlungsleiter seitens der Arbeitnehmer ist Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Das kann es im 21. Jahrhundert wohl nicht sein. Wir fordern nichts Unmögliches! Wenn ein Tischler zum Beispiel einen Euro Überzahlung zum KV-Stundenlohn hat, soll der eine Euro auch in Zukunft gesichert über dem KV-Stundenlohn erhalten bleiben. Unsere Tischler und Kunststoffverarbeiter dürfen hier nicht länger schlechter gestellt sein als alle anderen Arbeitnehmer.“

Die nächste Runde der Lohnverhandlungen findet am 16. April statt.