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GBH NÖ Protestaktion: Damit unsere Tischler nicht `unter die Räder kommen´!

Schwarzer 1. Mai für 13.000 Beschäftigte in Niederösterreich

Schwarzer 1. Mai für 13.000 Beschäftigte in Niederösterreich - Vertragsloser Zustand wird nicht widerspruchslos hingenommen

St. Pölten (ÖGB/GBH). Zu keinem Kollektivvertragsabschluss kam es bis dato zwischen den Arbeitgebern im Holz- und Kunststoffverarbeitenden Gewerbe und der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH). Die Arbeitgeber waren zu keiner Lösung bei einer kollektivvertraglichen Regelung der Ist-Löhne bereit und haben die Verhandlungen abgebrochen.

Das wird nicht widerspruchslos hingenommen: In einer vielbeachteten Protestaktion in der Fußgängerzone St. Pölten machte die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Niederösterreich gemeinsam mit Betriebsräten und Beschäftigten aus der Branche auf die Forderungen der Tischler und Kunststoffverarbeiter aufmerksam. Das Interesse der Bevölkerung an dieser Aktion war groß, ebenso das Unverständnis über die Vorgangsweise der Arbeitgeber.

GBH-Landesgeschäftsführer Rudolf Silvan und der Verhandlungsleiter der Arbeitnehmer, GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch, unisono: „Wir wollen nichts Unmögliches. Bisher vereinbarte Überzahlungen über den Mindestlohn dürfen nicht von den Arbeitgebern gekürzt werden. Das ist alles, was wir bei den Ist-Löhnen fordern. In anderen Branchen ist das überhaupt kein Thema. Lediglich die Tischler- und Kunststoffverarbeiter-Betriebe wollen weiterhin, dass Arbeiter Bittsteller sind, wenn es um die jährliche Lohnerhöhung geht.”

Gleichzeitig jammern die Tischlermeister über einen Fachkräftemangel. Silvan stellt klar: „Warum soll ein junger Mensch den Lehrberuf Tischler ergreifen, wenn er weiß, dass sein Chef vereinbarte Überzahlungen ohne Grund kürzen kann? Das ist keine Werbung für den Lehrberuf Tischler. Da helfen die teuersten Imagekampagnen der Wirtschaftskammer nichts.”
Muchitsch appelliert abschließend an die Vernunft der Arbeitgeber: „Die Gewerkschaft ist bereit, jederzeit wieder am Verhandlungstisch gemeinsam mit den Arbeitgebern eine faire und soziale Regelung für alle zu vereinbaren.”