KV-Abschluss für die Angestellten des Güterbeförderungsgewerbes 2013
Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung
Folgender Abschluss konnte für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe erzielt werden.
- Erhöhung der KV-Gehälter um 3,5 %.
- Änderung des Artikel VI, Zi. 2:
"Überstunden in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr (Nachtüberstunden) sind mit einem Zuschlag von 100 Prozent des vereinbarten Grundstundenlohnes zu entlohnen". - Änderung des Artikel XV, Zi. 6:
"Als Berufsjahre für die Einstufung in die Gehaltstafel gelten alle bei Dienstgebern gemäß Artikel II Ziffer 2 zurückgelegten Berufsjahre". - Änderung des Artikel XII - Festschreibung der Stichtagsperiode analog der Regelung im KV-Güterbeförderung Arbeiter. Hier erfolgt hinsichtlich der genauen Textierung noch eine Abstimmung mit der WKO.
Geltungstermin: Rückwirkend mit 01. Jänner 2013
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung