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Gehälter für kaufmännische Zeitungsangestellte werden um 2,9 Prozent erhöht

Erhöhung beträgt mindestens 50,- Euro - Lehrlingsentschädigung wird ebenfalls um 2,9 Prozent angehoben

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) haben sich am 8. März auf eine Gehaltserhöhung für kaufmännische (nichtjournalistische) Angestellte bei Tages- und Wochenzeitungen um 2,9 Prozent (bzw. mindestens 50,- Euro) geeinigt. Zum gleichen Prozentsatz wird die Lehrlingsentschädigung angehoben. Darüber hinaus gebührt Angestellten in Kundendienstabteilungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von vier Euro pro Stunde, anstatt der bisherigen 3,50 Euro pro Stunde.

Seitens der Arbeitgebervertreter kommentierte Verhandlungsführer Wolfgang Bergmann das Ergebnis: "Beide Seiten lagen mit ihren Vorstellungen weit auseinander, die Verhandlungen waren daher denkbar schwierig. Der ausgehandelte Kompromiss ist aus unserer Sicht vertretbar, wenngleich wir in Hinblick auf das volatile Anzeigengeschäft einen niedrigeren Prozentsatz als sinnvoll erachtet hätten."

Überzogenes Gerede

Der Verhandlungsleiter der Arbeitnehmerseite, Alois Freitag, bekräftigt: "Die Vorstellungen lagen tatsächlich weit auseinander. Festzustellen ist, dass die Tageszeitungsbranche zwar tatsächlich schwierige Zeiten durchlebt, das Gerede um das Sterben dieser Branche aber dennoch massiv überzogen ist. Die täglichen Lebenserhaltungskosten sind für alle Angestellten, auch in dieser Branche, gestiegen. Daher ist es nur gerecht, einen Teil dieser Teuerungen abzudecken."

Die Änderungen treten mit 1. April 2013 in Kraft, die Laufzeit für den gehaltsrechtlichen Teil des Kollektivvertrages beträgt 12 Monate.

Service für Gewerkschaftsmitglieder

Als Download finden BetriebsrätInnen anbei das Abschlussprotokoll zur Verhandlung. Gewerkschaftsmitglieder können die Tariftabelle 2013 sowie den seit 2012 gültigen Kollektivvertrag downloaden und ausdrucken. (Noch-)Nicht-Gewerkschaftsmitglieder können per Ansichtsexemplar Einblick in die Regelungen des Kollektivvertrages nehmen.