PRO-GE: KV-Abschluss Bekleidung und Wäschereien
Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp konnten am 14. Juni 2013 die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 8.000 Beschäftigten der Bekleidungsindustrie und der Industriellen Wäschereien erfolgreich abschließen.
DAS ERGEBNIS IM ÜBERBLICK:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 2,7 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter
- 2,7 % Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter
- 2,7 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
- 2,7 % Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien
- Urlaubszuschuss 2013 auf der Basis der neuen Werte, unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.150,05.
Rahmenrechtliche Verbesserungen (ArbeiterInnen):
- Neue Kündigungsfristen bei Arbeitgeberkündigung, je nach Betriebszugehörigkeit:
- bis 2 Jahre - 2 Wochen (Bekleidung), 1 Woche (Wäscher)
- nach 2 bis 5 Jahren - 2 Wochen
- nach 5 bis 10 Jahren - 3 Wochen
- nach 10 bis 15 Jahren - 4 Wochen
- ab 15 Jahren - 5 Wochen
Damit wurde ein wesentlicher Meilenstein in der Angleichung zwischen ArbeiterInnen und Angestellten erreicht.
Arbeitsgruppen vereinbart zu:
- Vereinfachung des Lohnschemas
- Anpassung der Überstundengrundvergütung an die Angestelltenregelung
Rahmenrechtliche Verbesserungen (Angestellte):
- Anrechnung von Arbeitervordienstzeiten für die Dauer des Krankenentgeltes – Höchstausmaß 10 Jahre und volle Anrechnung für die Bemessung der Kündigungsfristen (§9c)
Für die industriellen chemisch Putzereien, Wäschereien und Färbereien:
- Verlängerung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit in den Wäschereien bis 30.06.2014.
Geltungsbeginn: 1. Juli 2013
Laufzeit: 12 Monate