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PRO-GE: KV-Abschluss Bekleidung und Wäschereien

KV- und IST-Löhne/-Gehälter steigen ab 1. Juli um 2,7 Prozent

Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp konnten am 14. Juni 2013 die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 8.000 Beschäftigten der Bekleidungsindustrie und der Industriellen Wäschereien erfolgreich abschließen.

DAS ERGEBNIS IM ÜBERBLICK:


Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 2,7 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter
  • 2,7 % Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter
  • 2,7 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
  • 2,7 % Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien
  • Urlaubszuschuss 2013 auf der Basis der neuen Werte, unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.150,05.

Rahmenrechtliche Verbesserungen (ArbeiterInnen):

  • Neue Kündigungsfristen bei Arbeitgeberkündigung, je nach Betriebszugehörigkeit:
    • bis 2 Jahre - 2 Wochen (Bekleidung), 1 Woche (Wäscher)
    • nach 2 bis 5 Jahren - 2 Wochen
    • nach 5 bis 10 Jahren - 3 Wochen
    • nach 10 bis 15 Jahren - 4 Wochen
    • ab 15 Jahren - 5 Wochen

Damit wurde ein wesentlicher Meilenstein in der Angleichung zwischen ArbeiterInnen und Angestellten erreicht.

Arbeitsgruppen vereinbart zu:

  • Vereinfachung des Lohnschemas
  • Anpassung der Überstundengrundvergütung an die Angestelltenregelung


R
ahmenrechtliche Verbesserungen (Angestellte):

  • Anrechnung von Arbeitervordienstzeiten für die Dauer des Krankenentgeltes – Höchstausmaß 10 Jahre und volle Anrechnung für die Bemessung der Kündigungsfristen (§9c)


Für die industriellen chemisch Putzereien, Wäschereien und Färbereien:

  • Verlängerung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit in den Wäschereien bis 30.06.2014.



Geltungsbeginn:
1. Juli 2013
Laufzeit: 12 Monate