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Holz-Kunststoffgewerbe: Ergebnis nach vier harten Verhandlungsrunden

Plus 50 Euro für Tischler, plus 40 Euro für Kunststoffverarbeiter/Monat

Wien (GBH/ÖGB). Über 13 Wochen zogen sich die Verhandlungen. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) forderte bei bundesweiten Aktionen eine Erhöhung der tatsächlichen Löhne. Dazu waren die Arbeitgeber nicht bereit. Ab 1. Mai erhöhen sich aber die Mindestlöhne im Holzgewerbe rückwirkend um mind. 50 Euro und im Kunststoffverarbeitenden Gewerbe um mind. 40 Euro monatlich.

GBH-Bundesvorsitzender und Verhandlungsleiter Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Mit den Fixbeträgen erhöhen sich die Löhne bei den unteren Lohngruppen stärker. Das ist eine gute Basis für zukünftige Lohnabschlüsse. Damit ist es uns gelungen, sozialpolitisch ein Zeichen zu setzen!“

Für IST-Lohnbezieher wird die Übernahme der KV-Erhöhungen empfohlen. Bei Streitigkeiten gibt es eine Schiedskommission, welche von den Sozialpartnern besetzt wird. Bisher bestehende Überzahlungen, welche in Betriebsvereinbarungen abgeschlossen wurden, bleiben durch eine Begünstigungsklausel aufrecht.

Lehrlinge erhalten ab 1. Mai 2013 rückwirkend bis zu 5 Prozent mehr Lehrlingsentschädigung. Die Internatskosten werden für Lehrlinge bei ausgezeichnetem Erfolg im Holzgewerbe zu 50 Prozent und im Kunststoffgewerbe zu 100 Prozent von den Arbeitgebern übernommen. Der Wochenlohn wird bei Lehrlingen auf Monatslohn umgestellt. Bei den Pflichtpraktikanten und den Ferialarbeitern wurde eine kollektivvertragliche Entlohnung fixiert. Für die Berufskraftfahrer wurde die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Arbeitgeber festgelegt.

Muchitsch: „Trotz der wirtschaftlich angespannten Situation ist es uns nach vier sehr harten Verhandlungsrunden gelungen, einen Abschluss für insgesamt 45.000 Beschäftigte zu erreichen. Für 2014 und 2015 hoffen wir auch auf Grund der Baukonjunkturpakete auf einen allgemeinen Aufschwung der Wirtschaft. Dann können sich auch die Kollektivvertragsverhandlungen im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstiger gestalten.“

Das Ergebnis im Detail:

Für alle Bereiche:

  • Abschluss ab 1. Mai 2013 rückwirkend
  • Laufzeit 2 x 12 Monate (Tischler und Holzgestalter 12 Monate)
  • IST-Lohnempfehlung und Einrichtung einer Schiedskommission
  • Begünstigungsklausel für bestehende Betriebsvereinbarungen
  • Einführung einer Pflichtpraktikanten- und Ferialarbeitnehmerregelung, Text analog Bau-KV
  • Übernahme der Ausbildungskosten für Lenker gem. Güterbeförderungsgesetz analog Text Holzindustrie-KV
  • Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Störzulage und Lohnordnung
  • Umrechnung der Lehrlingsentschädigungen auf Monatswert
  • Erhöhung der Akkorde, Prämien und Stücklöhne um den jeweiligen KV-Prozentsatz

Tischlergewerbe:

  • Erhöhung der KV-Löhne ab 1. Mai 2013 um 2,85 %, mindestens 50 EUR
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
    Tischler:
    • 1. Lehrjahr + 5 %
    • 2. Lehrjahr + 4 %
    • 3. Lehrjahr + 3 %
    • 4. Lehrjahr + 2,85 %

    Tischlereitechnik:
    • 1. Lehrjahr + 5 %
    • 2. Lehrjahr +4 %
    • 3. Lehrjahr +2,85 %
    • 4. Lehrjahr +2,85 %
  • Übernahme der Internatskosten zu 50 % bei ausgezeichnetem Erfolg
  • Die bisherige Lohngruppe VI "Portiere und Nachtwächter" entfällt und wird in die Lohngruppe V übergeführt

 Holzgestaltendes Gewerbe

  • Erhöhung der KV-Löhne ab 1. Mai 2013 um 2,65 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,65 %

Kunststoffverarbeitendes Gewerbe

  • Erhöhung der KV-Löhne ab 1. Mai 2013 um 2,5 %, mindestens 40 EUR 
  • und ab 1. Mai 2014 um den VPI + 0,4 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen ab 1. Mai 2013 um 2,6 % und ab 1. Mai 2014 um den VPI + 0,4 %
  • Übernahme der Internatskosten im Fall des ausgezeichneten Berufsschulerfolges zu 100 %

 Karosseriebauer

  • Erhöhung der KV-Löhne ab 1. Mai 2013 um 2,5 %, mindestens 40 EUR 
  • und ab 1. Mai 2014 um den VPI + 0,4 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen ab 1. Mai 2013 um 2,6 % und ab 1. Mai 2014 um den VPI + 0,4 %

 Musikinstrumentenerzeuger

  • Erhöhung der KV-Löhne ab 1. Mai 2013 um 2,5 % und ab 1. Mai 2014 um den VPI + 0,3 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen ab 1. Mai 2013 um 2,5 % und ab 1. Mai 2014 um den VPI + 0,3 %
  • Einführung einer Voluntäreregelung und Entfall der Regelung für Lehrlinge die nach Vollendung des 20. Lebensjahres eine Lehre beginnen