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Neuer Mindestlohn für angestellte TierärztInnen

In privaten Tierarztpraxen und Tierkliniken

Mindestlohn für angestellte Tierärzt/inn/en

Seit dem 1. Juli 2012 bzw. dem 1. September 2012 ist ein bundesweiter Mindestlohn für angestellte TierzärztInnen in Kraft. Die GPA-djp hat einen diesbezüglichen Antrag im Bundeseinigungsamt im Frühjahr 2012 eingebracht, weil es in Österreich mittlerweile an die 600 unselbständigen TierärztInnen gibt, die in privaten Tierarztpraxen oder- kliniken beschäftigt sind. Die überwiegende Mehrheit davon, nämlich ca. 90 %, sind Frauen.

Der Mindestlohn ist seit 1. Juli 2012 gültig, lediglich der § 2, der das Gehaltsschema betrifft, ist erst seit 1. September 2012 wirksam.

Stichwort Schmutzzulage: Nachdem wir schon zahlreiche Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern diesbezüglich hatten, sei hier zur Information festgehalten: Die Schmutzzulage ist eine tatsächliche Schmutzzulage und daher steuerfrei. Sie ist in voller Höhe von mind. 70 € monatlich zu bezahlen, das gilt auch für Teilzeitkräfte! Hier gibt es keine Aliquotierung! Dafür wird sie nur 12 Mal jährlich ausbezahlt. Laut Bundeseinigungsamt kann die Schmutzzulage entfallen wenn a) der Arbeitgeber Arbeitskleidung zur Verfügung stellt und diese b) für den/die ArbeitnehmerIn reinigt. Nur wenn BEIDE Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Schmutzzulage entfallen.


Leider konnten wir zum Zeitpunkt der Senatsverhandlung nur einen Mindestlohn für die angestellten TierärztInnen abschließen, und nicht, so wie gefordert auch für alle anderen unselbständigen Beschäftigten in diesem Bereich, also auch für die OrdinationsgehilfInnen, PflegerInnen, Reinigungskräfte, Administrative etc…

Dies war nicht möglich, da die Arbeitgeber zur Zeit der Verhandlung nicht kollektivvertragsfähig für die unselbständigen TierärztInnen waren- deswegen konnten wir hier alternativ einen MLT abschließen. Sie waren aber kollektivvertragsfähig für alle anderen Beschäftigungsgruppen.

Da die Tierärztekammer durch Änderung des Tierärztekammergesetzes seit dem Herbst 2012 nun kollektivvertragsfähig für alle unselbständig Beschäftigten ist, wird der nächste Schritt sein, einen neuen Kollektivvertrag mit den Arbeitgebern auszuverhandeln, der dann alle Beschäftigungsgruppen erfasst. Der Mindestlohntarif ist so als erster Schritt zu sehen, für alle weiteren Verhandlungen und Regelungen.