KV-Infoplattform

Neuer Mindestlohn für angestellte TierärztInnen

In privaten Tierarztpraxen und Tierkliniken

Erhöhung des Mindestlohntarifs für angestellte TierärztInnen 2013

3,2% plus ab 1.10.2013

Bei der Senatsverhandlung im Bundeseinigungsamt am 5.9.2013 konnten wir eine sehr gute Erhöhung um 3,2% ab 1. Oktober 2013 erreichen!

Die Gehälter erhöhen sich daher wie folgt:
Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt monatlich:
• Im ersten Berufshalbjahr € 1.961,--
• Im 1. und 2. Berufsjahr: € 2.116,--
• Ab dem 3. Berufsjahr: € 2.374,--

Vordienstzeiten sind selbstverständlich zu berücksichtigen!

 

 
Schmutzzulage:
Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Verschmutzung von Körper und Bekleidung des/der Angestellten zwangsläufig bewirken, gebührt eine monatliche Schmutzzulage von € 72,30,--.

Abgeltung der Rufbereitschaft:
Alle Mitarbeiter/innen erhalten für die Zeiten der Rufbereitschaft mindestens € 1,60 pro Stunde.

Eingeloggte Mitglieder können den MLT links abrufen.