KV-Infoplattform

Der Gehaltsabschluss 2014 und 2015

Mindestgehalt von Euro 1.500,- im Handel durchgesetzt

Kollektivvertragsverhandlungen für die 530.000 Handelsangestellten und 18.800 Lehrlinge erfolgreich abgeschlossen.

Wir konnten sowohl für das Jahr 2014 als auch für das Jahr 2015 einen Gehaltsabschluss für je 12 Monate durchsetzen. Ab 2015 beträgt das Mindestgehalt für die Beschäftigten im Handel Euro 1.500,--

DER GEHALTSABSCHLUSS 2014
Das Mindestgehalt im Handel beträgt ab 1.1.2014 Euro 1.450,--, die niedrigsten Gehaltspositionen im Kollektivvertrag werden auf diesen Betrag angehoben.

Kollektivvertragsgehälter bis zu Euro 1.850,-- werden um 2,55%, jene ab Euro 1.851,-- um 2,5% angehoben.

Bestehende Überzahlungen bleiben grundsätzlich aufrecht. Für jene Gehaltspositionen, die aufgrund des Mindestgehaltes von Euro 1.450,-- stärker als 2,55% angehoben werden, wurde eine spezielle Überzahlungsregelung vorgesehen.
Durch diesen Gehaltsabschluss ergeben sich KV-Erhöhungen zwischen 4,25% und 2,5%. Im Schnitt steigen die KV-Gehälter um rund 2,7%.
Eine Besonderheit ist, dass das Gehaltsgebiet für Salzburg und Vorarlberg sowie für die höheren Gehaltstafeln die prozentuelle Erhöhung der Gehaltspositionen durchgesetzt werden konnte.


Die Lehrlingsentschädigungen werden wie folgt angehoben:
1. Lehrjahr 14,-
2. Lehrjahr 20,-
3. Lehrjahr 30,-
4. Lehrjahr 28,-
Dadurch steigen die
Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 3,1%.


DER GEHALTSABSCHLUSS 2015
Ab 1.1.2015 beträgt das Mindestgehalt im Handel Euro 1.500,--!
Die Gehälter steigen um einen Prozentsatz, der sich aus dem Verbraucherpreisindex für den Zeitraum Okt. 2013 bis Sep. 2014 errechnet und einem Aufschlag von 0,4%. Damit ist sichergestellt, dass auch im Jahr 2015 alle Gehaltspositionen über der Inflationsrate angehoben werden.
Bestehende Überzahlungen bleiben grundsätzlich aufrecht. Für jene Gehaltspositionen, die aufgrund des Mindestgehaltes von Euro 1.500,-- stärker als der vereinbarte Prozentsatz angehoben werden, gibt es eine spezielle Überzahlungsregelung.
Die Lehrlingsentschädigungen werden mit denselben Werten wie 2014 angehoben. Das ergibt für 2015 eine
Erhöhung von rund 3%.

VERBESSERUNGEN IM RAHMENRECHT
Für die Karenzurlauberinnen und Karenzurlauber konnten wir eine weitere Verbesserung erreichen:
In der Gehaltsordnung wurden verbindliche Beispiele vereinbart, wie und in welcher Form das Gehalt während des Karenzurlaubes fiktiv weiterzurechnen ist. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Diskriminierung bei der Festsetzung des Gehaltes durch einen allfälligen Karenzurlaub kommt.


QUALITÄT GESICHERT – WICHTIGE ZIELE ERREICHT
Mit diesem Gehaltsabschluss haben wir wichtige Ziele für die Angestellten und Lehrlinge erreicht.
Euro 1.500,-- Mindestgehalt sind ab 1.1.2015 Realität!
Sowohl 2014 als auch 2015 gibt es eine deutliche reale Steigerung der Gehälter.
Die Lehrlingsentschädigungen werden in beiden Jahren überdurchschnittlich angehoben.
Durch die verbindlichen Rechenbeispiele wurde ein weiterer Schritt zur Einkommensgerechtigkeit durchgesetzt.

Laufzeit jeweils 12 Monate.

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung bei dieser Gehaltsrunde. Die nächste wichtige Etappe ist die Weiterentwicklung des bestehenden Entgeltschemas. Es bedarf unserer gemeinsamen Anstrengung, auch in diesem Prozess wichtige Anliegen der Angestellten und Lehrlinge hinsichtlich eines fairen und modernen Gehaltsschemas durchzusetzen.


Jedes Gewerkschaftsmitglied stärkt unsere Position in diesen Verhandlungen. Dieser erfolgreiche Gehaltsabschluss zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, gewerkschaftlich organisiert zu sein. Sollten sie noch kein Mitglied sein, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, der Gewerkschaft beizutreten.

Nähere Informationen zu den Verhandlungen können Sie dem angehängten Newsletter bzw. dem Flugblatt entnehmen.

Für Mitglieder steht nach dem Einloggen der Kollektivvertrag zum Download bzw. Ausdrucken zur Verfügung. Für alle anderen User das Leseexemplar.