KV-Abschluss für die Angestellten im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in der Information und Consulting 2014/2015
2-Jahresabschluss
Am 25. November 2013 konnten sich beide Verhandlungsparteien auf einen Abschluss verständigen.
Gehaltsrechtlicher Teil 2014:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2014 folgendermaßen erhöht:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 2,45 %
- Ausnahme: In der VWGr I und II, jeweils im 1. und 2. Verwendungs-gruppenjahr sowie nach 2 Verwendungsgruppenjahren werden die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 2,6 % erhöht.
- Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,45 % erhöht.
- Die Nachtarbeitszulage wird um 2,45 % erhöht und beträgt für das Jahr 2014 EUR 1,76.
- Geltungsbeginn: 01. Jänner 2014
Gehaltsrechtlicher Teil 2015:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2015 folgendermaßen erhöht:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um die Inflation* + 0,35 %.
- Ausnahme: In der VWGr I und II, jeweils im 1. und 2. Verwendungs-gruppenjahr sowie nach 2 Verwendungsgruppenjahren werden die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um die Inflation* + 0,5 % erhöht.
- Die Lehrlingsentschädigungen werden um die Inflation* + 0,35 % erhöht.
- Die Nachtarbeitszulage wird um die Inflation* + 0,35% erhöht.
- Geltungsbeginn: 01. Jänner 2015