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KV-Abschluss für die Angestellten im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in der Information und Consulting 2014/2015

2-Jahresabschluss

Am 25. November 2013 konnten sich beide Verhandlungsparteien auf einen Abschluss verständigen.

Gehaltsrechtlicher Teil 2014:

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2014 folgendermaßen erhöht:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 2,45 %
  • Ausnahme: In der  VWGr I und II, jeweils im 1. und 2. Verwendungs-gruppenjahr sowie nach 2 Verwendungsgruppenjahren werden die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 2,6 % erhöht.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,45 % erhöht.
  • Die Nachtarbeitszulage wird um 2,45 % erhöht und beträgt für das Jahr 2014 EUR 1,76.
  • Geltungsbeginn: 01. Jänner 2014

Gehaltsrechtlicher Teil 2015:

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2015 folgendermaßen erhöht:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um die Inflation* + 0,35 %.
  • Ausnahme: In der  VWGr I und II, jeweils im 1. und 2. Verwendungs-gruppenjahr sowie nach 2 Verwendungsgruppenjahren werden die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um die Inflation* + 0,5 % erhöht.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden um die Inflation* + 0,35 % erhöht.
  • Die Nachtarbeitszulage wird um die Inflation* + 0,35% erhöht.
  • Geltungsbeginn: 01. Jänner 2015