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KV-Abschluss Bewachung

2,55 Prozent plus für alle anderen Lohnkategorien - Erhöhung über der Teuerungsrate

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten im Bewachungsgewerbe haben sich die Sozialpartner Ende vergangener Woche auf eine schrittweise Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für die Beschäftigten mit Wachdienstaufgaben geeinigt. Beginnend mit 1. Jänner 2014 bis 1. Jänner 2016 wird die Arbeitszeit somit pro Jahr um jeweils 2 Stunden von derzeit 54 auf 48 Stunden Wochenarbeitszeit gesenkt, erklärt Gudrun Thiemer, zuständige Fachsekretärin für den Bereich Bewachung in der Gewerkschaft vida. Für alle anderen Lohnkategorien im Bereich der Bewachung werden die Löhne mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab 1. Jänner 2014 um 2,55 Prozent erhöht.

Der Wachdienst habe im österreichischen Vergleich noch überdurchschnittlich lange Dienstzeiten. „Nachdem die Menschen in Zukunft länger bis zum Pensionsantritt arbeiten sollen, war die von uns geforderte Arbeitszeitverkürzung für die Kolleginnen und Kollegen mit besonders anstrengenden und herausfordernden Nachtdiensten im Wachdienst ein längst überfälliger Schritt in Richtung altersgerechtes Arbeiten“, zeigte sich Johann Schwabegger, Vorsitzender des vida-Berufsgruppenausschusses Bewachung erfreut.

Die schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit in den kommenden drei Jahren sei eine wichtige, die Erholung der Beschäftigten fördernde Maßnahme, damit diese ihren Beruf zukünftig gesünder und länger ausüben könnten. Zudem bringe die Arbeitszeitverkürzung für die Kolleginnen und Kollegen Erleichterungen bei der Organisation ihres Alltags und ist somit ein wesentlicher Schritt in Richtung besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie, so Betriebsrat Schwabegger. Umso erfreulicher sei, dass die Reduktion der Wochenstunden der Arbeitgeberseite auch bei vollem Lohnausgleich abgerungen werden konnte. Zwei Stunden weniger Wochenarbeitszeit pro Jahr entsprechen einer durchschnittlichen Lohnerhöhung von rund 4 Prozent im Jahr bzw. 12 Prozent in drei Jahren, ergänzt Thiemer. 

Die ebenfalls zum Wachdienst zählende Berufskategorie der „Doormen“ werde abgesehen von der Arbeitszeitverkürzung zukünftig auch um eine Lohnkategorie höher eingestuft. „Doormen“, die vor Geschäftslokalen von Juwelieren, Banken- und Kreditinstituten ihre Dienstleistungen erbringen, erhalten zusätzlich noch eine Gefahrenzulage in der Höhe von 10 Prozent auf den Grundstundenlohn.

Für alle anderen Lohnkategorien im Bewachungsgewerbe werden die Löhne mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab 1. Jänner 2014 um 2,55 Prozent erhöht. Ausgangsbasis der Verhandlungen war eine errechnete Teuerungsrate in der Höhe von 2,2 Prozent. „Die Beschäftigten im Bewachungsgewerbe leisten gute Arbeit unter oft schwierigen Rahmenbedingungen und haben sich diesen Abschluss über der Inflationsrate redlich verdient. Der KV-Abschluss bringt auch zum Ausdruck, dass die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen nach wie vor gut funktionieren“, so Thiemer und Schwabegger abschließend.