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KV-Verhandlungen AUA

vida und AUA-Tyrolean-Betriebsrat Bord weisen entbehrliche Ratschläge zurück

Die Gewerkschaft vida und der AUA-Tyrolean-Betriebsrat Bord weisen die Ratschläge im Zusammenhang mit der Ende vergangener Woche erfolgten Einigung auf einen neuen Kollektivvertrag für das AUA-Tyrolean-Bodenpersonal in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 30. November 2013 als entbehrlich zurück, so Karl Minhard, Vorsitzender des Betriebsrats Bord der AUA-Tyrolean, und der zuständige Fachsekretär der Gewerkschaft vida, Stefan Tichy. In der „Presse“-Samstagsausgabe war als Schlusssatz in einem Artikel zum Thema zu lesen: „Die Gewerkschaft GPA-djp und der Bodenbetriebsrat wollen die Annahme des Kollektivvertrages auch als Signal für das Bordpersonal verstanden wissen, wo prozessiert und verhandelt wird.“

Der Betriebsrat Bord und vida halten dazu fest: „Wir nehmen uns jedenfalls nicht das Recht, darüber zu urteilen, in welcher Art und Weise eine Berufsgruppe beziehungsweise wie Beschäftigte und ihre gewerkschaftliche Vertretung sozialpartnerschaftlich bei KV-Verhandlungen im Unternehmen agieren.“ 

„Die AUA-Tyrolean-Bordbetriebsräte nehmen als Beauftragte der Gewerkschaft vida im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen ihre Aufgaben wahr, ein brauchbares Regelwerk auch für kommende Generationen von FlugbegleiterInnen und PilotInnen gemeinsam mit dem Management zu erarbeiten; und sie tun dies mit aller hier notwendigen und gebotenen Sorgfalt und Verantwortung, damit das Unternehmen, der Standort und die Arbeitsplätze erhalten bleiben“, stellen Tichy und Minhard fest.  Welche arbeitsrelevanten Zugeständnisse in Verhandlungen über einen Kollektivvertrag gegenüber einem Arbeitgeber gemacht werden, sei ausschließlich Sache der Betroffenen“, so Gewerkschaft und Betriebsrat. 

Stichwort Betriebspension: „Die Betriebspension war auch eine Leistung für die MitarbeiterInnen, um mit einem Bonus die Besten der Besten für das Unternehmen zu gewinnen. Dann wurde sie im Zusammenhang mit der einseitigen Kündigung des Kollektivvertrags durch die Arbeitgeberseite handstreichartig abgeschafft. In diesem Zusammenhang rufen wir auch in Erinnerung, dass der Betriebsrat Bord beim Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz Recht bekommen hat, dass der vom Management erzwungene Betriebsübergang des AUA-Flugbetriebs auf jenen der Tyrolean als nichtig zu betrachten ist. Der Betriebsübergang wurde zudem mit Verweis auf den Arbeitnehmerschutz vom Gericht insgesamt in Frage gestellt“, so Tichy und Minhard abschließend.