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Kündigung Kollektivvertrag ORF

Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe

Mit Schreiben vom 27. Juni 2005 hat der Österreichische Rundfunk dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Aufkündigung des Kollektivvertrages für die beim Österreichischen Rundfunk Beschäftigten, vom 17. November 2003, abgeschlossen zwischen dem Österreichischen Rundfunk und dem Zentralbetriebsrat des Österreichischen Rundfunks, Registerzahl KV 401/2003, Katasterzahl XXI/95/28, betreffend Fragen über die Arbeitszeit im Österreichischen Rundfunk, mit Wirkung vom 31. Dezember 2004 angezeigt.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wien, am 30. Juni 2005

Erschienen in der Wiener Zeitung am 05.07.2005