KV-Infoplattform

EU-Richtline zur Arbeitszeit

Derzeitiger Verhandlungsstand im Europäischen Parlament

Die seit längerer Zeit diskutierte Arbeitszeitrichtlinie für ein arbeitsplatzschaffendes Wirtschaftswachstum in Europa umfasst folgende Punkte:

  1. Definition des Bereitschaftsdienstes
  2. Durchrechnungszeitraum für die wöchentliche Höchstarbeitszeit
  3. Opt-Out Möglichkeit für einzelne Mitgliedsstaaten bei der Höchstarbeitszeitregelung

Ad 1.
Der neue Kommissionsvorschlag besteht darin, die inaktive Zeit des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit anzusehen. Die Vorstellungen der österreichischen Parlamentarier im Europäischen Parlament gehen in die Richtung der Möglichkeit, zur pauschalierten Berechnung dieser inaktiven Zeit während des Bereitschaftsdienstes. Die Pauschalberechnung sollte nicht nur durch den Kollektivvertrag sondern auch über das Gesetz erfolgen.

Ad 2.
Während das EP als Durchrechnungszeitraum für die wöchentliche Höchstarbeitszeit vier Monate fordert, verlangt Wirtschaftsminister Bartenstein, den Durchrechnungszeitraum auf 12 Monate festzulegen. Unternehmen mit saisonalen Auftragsschwankungen soll dadurch die flexible Handhabung ermöglicht werden.
Die Umsetzung der Richtlinie sollte laut Bartenstein bei einer Verlängerung auf zwölf Monate entweder per Kollektivvertrag oder unter gleichen Voraussetzungen per Gesetz möglich sein.

Ad 3.
Bezüglich der Opt-Out Regelung über die Nichtanwendung der wöchentlichen Höchstarbeitszeitregelung für einzelne Mitgliedsstaaten wird seitens der österreichischen Parlamentarier abgelehnt. Hier wird seitens Österreich verlangt, dass das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung kommt und gleichzeitig die Möglichkeit, dass jeder Mitgliedsstaat selbst seine Regelungen treffen kann, um auf Probleme in einzelnen Branchen effizient reagieren zu können.