KV-Infoplattform

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Tabaktrafiken (analog Handelsangestellten-Kollektivvertrag)

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Abschlussdatum: 13.11.2013

Gehaltsabschluss 2014:

  • Erhöhung der KV-Gehälter bis € 1.850,00 um 2,55 %, kaufmännische Rundung auf ganze Euro
  • Erhöhung der KV-Gehälter ab € 1.851,00 um 2,5 %, kaufmännische Rundung auf ganze Euro
  • Bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht (centgenau).
  • Mindestgehalt ab 01.01.2014: € 1.450,00
  • Für jene Gehaltspositionen, die aufgrund des Mindestgehaltes von Euro 1.450,-- stärker als 2,55 % angehoben werden, wurde eine spezielle Überzahlungsregelung vorgesehen.
  • Eine Besonderheit ist, dass das Gehaltsgebiet für Salzburg und Vorarlberg sowie für die höheren Gehaltstafeln die prozentuelle Erhöhung der Gehaltspositionen durchgesetzt werden konnte.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden wie folgt angehoben (durchschnittlich 3,1 %), kaufmännische Rundung auf ganze Euro:
      • 1. Lehrjahr 14,-
      • 2. Lehrjahr 20,-
      • 3. Lehrjahr 30,-
      • 4. Lehrjahr 28,-

Gehaltsabschluss 2015:

  • Die Gehälter steigen um einen Prozentsatz, der sich aus dem Verbraucherpreisindex für den Zeitraum Okt. 2013 bis Sep. 2014 errechnet und einem Aufschlag von 0,4 %, kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
  • Bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht (centgenau).
  • Mindestgehalt ab 01.01.2015: € 1.500,00
  • Für jene Gehaltspositionen, die aufgrund des Mindestgehaltes von Euro 1.500,-- stärker als der vereinbarte Prozentsatz angehoben werden, gibt es eine spezielle Überzahlungsregelung.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden mit denselben Werten wie 2014 angehoben. (durchschnittlich 3,0 %).

Rahmenrecht:

  • In der Gehaltsordnung wurden verbindliche Beispiele vereinbart, wie und in welcher Form das Gehalt während des Karenzurlaubes fiktiv weiterzurechnen ist. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Diskriminierung bei der Festsetzung des Gehaltes durch einen allfälligen Karenzurlaub kommt.

Laufzeit: 24 Monate (jeweils 12 Monate)
Geltungsbeginn: 01.01.2014