Neues Arbeitszeitmodell im Handel ab 01.09.2013
Erweiterte Durchrechnung des arbeitsfreien Samstages im Einzelhandel
Nach langen Verhandlungen tritt mit 01.09.2013 die Durchrechnung des arbeitsfreien Samstages - "Superwochenende" - als zusätzliches Modell im Einzelhandel in Kraft. Voraussetzung für die Umsetzung im Betrieb ist eine Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung, wenn es keinen Betriebsrat gibt.
Die Grundregeln im Kollektivvertrag bleiben – eine neue Gestaltungsmöglichkeit kommt!
Bis jetzt ist die ganztägige Beschäftigung von Handelsangestellten in Geschäften in ganz Österreich nur jeden zweiten Samstag möglich (sogenannte "Schwarz-Weiß-Regelung"). Ab 01.09.2013 können Handelsangestellte im Rahmen des neuen Arbeitszeitmodells grundsätzlich an mehreren Samstagen hintereinander tätig sein. Das neu geschaffene Modell, als zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit zur bestehenden 'Schwarz-Weiß-Regelung', ermöglicht es auf die Wünsche und Bedürfnisse sowohl der Angestellten als auch einiger Betriebe besser als bisher einzugehen.
Nach dem neuen Modell hat jede/-r Angestellte Anspruch auf fünf verlängerte sogenannte "Superwochenenden" (= durchgehende Freizeit von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag) im Zeitraum von sechs Monaten. Werden die "Superwochenenden" nicht eingeteilt und gewährt hat jede/r Angestellte Anspruch auf einen Urlaubstag als Ersatz (Sanktionsbestimmung).
Alle Informationen und Mustervereinbarungen stehen dir, als eingeloggtes Mitglied, links vom Text zur Verfügung.
Die GPA-djp Regionalgeschäftsstellen stehen für Fragen und zur Unterstützung zur Verfügung.
Für Nicht-Mitglieder steht ein Lesexemplar zur Verfügung. Es gibt eben vieles für das es sich lohnt organisiert zu sein.