Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Güterbeförderungsgewerbe
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
- Erhöhung der KV-Gehälter rückwirkend um 2,5 %
Rahmenrechtliche Änderungen:
- Änderung des Artikel V, Zi. 2:
"Die Wochenarbeitszeit kann in den einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes von 8 Wochen bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb dieses Zeitraumes die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet". - Änderung des Artikel VIII, lit. g:
"bei Wohnungswechsel mit eigenem Mobiliar: 2 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat ab mittels Meldezettel nachgewiesenem Wohnungswechsel". - Änderung des Artikel XV - Bestimmungen zur Elternkarenz:
Artikel XV wird um eine Bestimmung zur Elternkarenz ergänzt. Hierbei wurde vereinbart, dass im Rahmen der ersten Karenz (die nach/ab dem 1.1.2014 beginnt) diese im Höchstausmaß von insgesamt 6 Monaten angerechnet wird.
Geltungsbeginn: 01.01.2014