KV-Infoplattform

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Güterbeförderungsgewerbe

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
  • Erhöhung der KV-Gehälter rückwirkend um 2,5 %

Rahmenrechtliche Änderungen:

  • Änderung des Artikel V, Zi. 2:
    "Die Wochenarbeitszeit kann in den einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes von 8 Wochen bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb dieses Zeitraumes die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet".
  • Änderung des Artikel VIII, lit. g:
    "bei Wohnungswechsel mit eigenem Mobiliar: 2 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat ab mittels Meldezettel nachgewiesenem Wohnungswechsel".
  • Änderung des Artikel XV - Bestimmungen zur Elternkarenz:
    Artikel XV wird um eine Bestimmung zur Elternkarenz ergänzt. Hierbei wurde vereinbart, dass im Rahmen der ersten Karenz (die nach/ab dem 1.1.2014 beginnt) diese im Höchstausmaß von insgesamt 6 Monaten angerechnet wird.

Geltungsbeginn: 01.01.2014