KV-Infoplattform

Kollektivvertragsverhandlung 2014 für Tischler und Holzgestaltende Gewerbe

Lohnabschluss bringt mehr Geld, Verbesserungen im Rahmenrecht

In der KV-Runde vom 3.3.2014 konnte für den Bereich Tischler und Holzgestaltende Gewerbe folgendes Ergebnis erzielt werden:

Laufzeit: 2 mal 12 Monate

Tischler:
Mit 1. Mai 2014 werden die Kollektivvertragslöhne wie folgt erhöht:
In den Lohngruppen I, Ia, II, IIa um 2,45 %; in den Lohngruppen III und IIIa um 2,48 %; in der Lohngruppe IV um 2,52 % und in der Lohngruppe V um 2, 58 %.
Dies ergibt eine Lohnerhöhung um mindestens 40 EUR monatlich.

Die Lehrlingsentschädigungen erhöhen sich im 1. Lehrjahr um 5 %, im 2. Lehrjahr um 4 %, im 3. Lehrjahr um 3 % und im 4. Lehrjahr um 2,5 %.

Mit 1. Mai 2015 werden die Kollektivvertragslöhne und Lehrlingsentschädigungen um den VPI plus 0,45 % erhöht.
Der VPI errechnet sich aus dem Durchschnitt der Monate Feber 2015 bis März 2014.

Die IST-Lohnempfehlung wird wie bisher weitergeführt, zur Umsetzung wird es weiterhin eine Schiedskommission geben. Die Schiedskommission wird von je 2 Mitgliedern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auf je 4 Mitglieder aufgestockt.

Im Bereich des Rahmenrechtes konnte folgendes vereinbart werden:

Die Übernahme der Internatskosten wird ab 1. Mai 2014 insoweit geregelt, dass dem Lehrling ein Drittel der Lehrlingsentschädigung verbleibt (bisher ein Viertel).

Ab 1. Mai 2015 werden die Internatskosten zu 100 % übernommen, sofern eine Schulstufe mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen wird (bisher 50 %).

Störzulage:
Hier wird durch eine Klarstellung des Dienstreisebegriffes durch die Kollektivvertragsparteien eine Korrektur der OGH-Entscheidung vorgenommen. Diese KV-Ergänzung tritt für jene Betriebe, die die KV-Regelung bisher „freiwillig“ angewendet haben, mit 1.1.2014 in Kraft. In den Betrieben, die die KV-Regelung nicht angewandt haben, tritt sie mit 1.5.2014 in Kraft.

Die KV-Parteien haben darüber hinaus vereinbart, dass in einer Arbeitsgruppe an Stelle der sogenannten Störzulage moderne Dienstreiseregelungen erarbeitet werden.

Verfallsbestimmung: In § 19 Ziffer 2 wird die Frist zur Geltendmachung von Lohnansprüchen von 4 Monaten auf 6 Monate erhöht.

Zuschlag für Arbeiten in der 2. Schicht: Sollte in der Kollektivvertragsrunde 2015 für das Kunststoffverarbeitende Gewerbe eine Erhöhung des Zuschlages für Schichtarbeit vereinbart werden können, so wird diese auch im Bereich der Tischler umgesetzt.
 
Holzgestaltendes Gewerbe

Die obigen Prozentsätze für das Tischlergewerbe werden um 0,2 % abgemindert.