KV-Infoplattform

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - BABE (Private Bildungseinrichtungen)

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier / Gewerkschaft vida

Abschlussdatum: 02.04.2014

  • Erhöhung der KV-Gehälter und KV-Löhne um 2,35 %
  • Erhöhung der Ist-Gehälter und Ist-Löhne um 2,35 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,35 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen und Zuschläge um 2,35 %
  • Erhöhung der Entlohnung für Transitarbeitskräfte um 2,35 %

Erstmals werden auch Mindesthonorare für Freie Dienstnehmer, die als Lehrende an Einrichtungen tätig sind, die vom Arbeitsmarktservice mit der Erbringung von Dienstleistungen betraut sind, hinsichtlich dieser Dienstleistungen, im Kollektivvertrag festgelegt:
Mindesthonorarsatz 2014: € 24,23 pro Stunde
Im KV-Text wird außerdem festgehalten, dass bei kommenden KV-Verhandlungen dieser Mindestsatz jeweils im Ausmaß der Kollektivvertragsgehälter angehoben wird.

Das Höchstausmaß anrechenbarer Vordienstzeiten wird für neueintretende Beschäftigte im Lauf des kommenden Jahres schrittweise von 4 auf 5 Jahre angehoben.

Für Beschäftigte in befristeten Dienstverhältnissen wird der Anspruch auf Postensuchtage bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Zeitablauf festgeschrieben.
Ausmaß: Zwei mal je ein Fünftel der vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit in den letzten vier Wochen der Befristung. Bedingung: Das befristete Arbeitsverhältnis hat zumindest 9 Monate gedauert und es liegt kein Angebot des Arbeitgebers auf Fortsetzung der Beschäftigung vor.

Die Tätigkeitsbeschreibung der Verwendungsgruppe 3 wird ergänzt: Beschäftigte die im Kundenkontakt beratend tätig sind, sind zumindest in VB 3 einzustufen, sofern diese Beratungstätigkeit über einfache Auskunftserteilung hinausgeht.

Die Arbeitszeitregelung für TAK-Beschäftigte wird neu formuliert.

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.05.2014