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Holz- und Sägeindustrie: 24. Dezember bezahlt arbeitsfrei + mehr Lohn!

Einkommensplus in der Holz- und Sägeindustrie bis zu 2,35 Prozent

Ist-Löhne und Gehälter erhöhen sich um bis zu 2,3 Prozent

Kollektivvertrag/Holzindustrie/GBH/GPA-djp

Titel: 24. Dezember bezahlt arbeitsfrei! Einkommensplus in der Holz- und Sägeindustrie bis zu 2,35 Prozent
Utl: Ist-Löhne und Gehälter erhöhen sich um bis zu 2,3 Prozent =

Wien (GPA-djp/GBH). Bereits in der ersten Lohn- und Gehaltsrunde einigten sich die Gewerkschaften Bau-Holz (GBH) und die GPA-djp sowie der Fachverband der Holz- und Sägeindustrie auf einen Lohn- und Gehaltsabschluss. Für die ArbeiterInnen steigen die  KV-Löhne um 2,35 Prozent, für die Angestellten gibt es ein Plus von 2,3 %. Der Ist-Lohn für ArbeiterInnen wird um 2,25 Prozent erhöht, der Ist-Gehalt für Angestellte von 2,2 bis 2,3 %. Der 24. Dezember wird für alle ArbeitnehmerInnen  bezahlt arbeitsfrei.

GBH-Bundesvorsitzender und Verhandlungsleiter Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Die Voraussetzungen aufgrund der schlechten Auftragslage vor allem in der Sägeindustrie und der wirtschaftlich angespannten Situation in der Holz- und Faserspanplattenindustrie waren denkbar ungünstig. Dennoch ist es gelungen, aufgrund der guten sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erzielen. Als besonderen Erfolg sehe ich, dass der 24. Dezember bezahlt arbeitsfrei wird.”

„Die Bezahlung des arbeitsfreien 24. Dezember erhöht den Wert dieses Abschlusses  um weitere 0,25 %. Auch die überdurchschnittliche Anhebung der Reisediäten ist eine wichtige Verbesserung für all jene Angestellten, die im Auftrag des Arbeitgebers Dienstreisen unternehmen“ so GPA-djp Verhandler, Roman Krenn.

Zwtl.: Alternsgerechtes Arbeiten und Lehrlingspaket

Die Sozialpartner werden eine Arbeitsgruppe zum Thema alternsgerechtes Arbeiten einrichten. Ziel ist es, daraus Erkenntnisse für ein längeres gesundes Arbeiten im Betrieb zu gewinnen.

Auch bei den Lehrlingen im Arbeiterbereich gibt es neben den Erhöhungen der Lehrlingsentschädigungen zusätzliche Änderungen. Lehrlinge, die ab dem 18. Lebensjahr eine Lehre beginnen, erhalten die Lehrlingsentschädigung des 3. Lehrjahres. Die Lehrlinge der Sägeindustrie werden künftig in das Lohnschema der Holzindustrie übernommen.