KV-Infoplattform

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Tischler

Gewerkschaft Bau-Holz

Abschlussdatum:03.03.2014

Löhne:

  • Erhöhung der KV-Löhne:
    • Lohngruppe I, Ia, II, IIa um 2,45 %
    • Lohngruppe III und IIIa um 2,48 %
    • Lohngruppe IV um 2,52 %
    • Lohngrupe V um 2,58 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen:
    1. Lehrjahr um 5,0 %
    2. Lehrjahr um 4,0 %
    3. Lehrjahr um 3,0 %
    4. Lehrjahr um 3,5 %

Mit 01.05.2015 werden die KV-Löhne und die Lehrlingsentschädigungen um den VPI plus 0,45 % erhöht. (Der VPI errechnet sich aus dem Durchschnitt der Monate März 2014 bis Feber 2015)

Ist-Löhne:

Die IST-Lohnempfehlung wird wie bisher weitergeführt, zur Umsetzung wird es weiterhin eine Schiedskommission geben. Die Schiedskommission wird von je 2 Mitgliedern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auf je 4 Mitglieder aufgestockt.

Rahmenrecht:

Internatskosten:
Die Übernahme der Internatskosten wird ab 1. Mai 2014 insoweit geregelt, dass dem Lehrling ein Drittel der Lehrlingsentschädigung verbleibt (bisher ein Viertel).

Ab 1. Mai 2015 werden die Internatskosten zu 100 % übernommen, sofern eine Schulstufe mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen wird (bisher 50 %).

Störzulage:
Hier wird durch eine Klarstellung des Dienstreisebegriffes durch die Kollektivvertragsparteien eine Korrektur der OGH-Entscheidung vorgenommen. Diese KV-Ergänzung tritt für jene Betriebe, die die KV-Regelung bisher „freiwillig“ angewendet haben, mit 1.1.2014 in Kraft. In den Betrieben, die die KV-Regelung nicht angewandt haben, tritt sie mit 1.5.2014 in Kraft.

Die KV-Parteien haben darüber hinaus vereinbart, dass in einer Arbeitsgruppe an Stelle der sogenannten Störzulage moderne Dienstreiseregelungen erarbeitet werden.

Verfallsbestimmung:
In § 19 Ziffer 2 wird die Frist zur Geltendmachung von Lohnansprüchen von 4 Monaten auf 6 Monate erhöht.

Zuschlag für Arbeiten in der 2. Schicht:
Sollte in der Kollektivvertragsrunde 2015 für das Kunststoffverarbeitende Gewerbe eine Erhöhung des Zuschlages für Schichtarbeit vereinbart werden können, so wird diese auch im Bereich der Tischler umgesetzt.

Laufzeit: 24 Monate
Geltungsbeginn: 01.05.2014 / 01.05.2015