Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Forst-, Säge- und Landarbeiter WIEN
Gewerkschaft PRO-GE
Abschlussdatum: 15.04.2014
- Die Lohnansätze der Lohngruppen LGF 1 bis LGF 4 (Anlage A) und der Lohngruppen LGL 1 bis LGL 4 (Anlage B) werden ab 1. Mai 2014 um 2,3 Prozent, jedoch höchstens um 62,10 Euro erhöht.
- Die im § 12 des Kollektivvertrages genannten Zulagen werden ebenfalls ab 1. Mai 2014 um 2,3 Prozent erhöht.
Neuregelung der Lehrlingsentschädigung:
- Einführung einer neuen Lohntafel für Lehrlinge ab 1. März 2014
- Lehrlinge die ab 1. März 2014 über die neue Lohntafel entlohnt werden, haben ohne Schmälerung der Lehrlingsentschädigung Anspruch auf die Übernahme der Internatskosten durch den Arbeitgeber.
- Weiters hat der Arbeitgeber pro Schuljahr die Fahrtkosten von einer Hin- und Rückfahrt zum und vom Schul- bzw. Ausbildungsort zu tragen, die bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel für Lehrlinge erwachsen.
Gleichstellung:
- Aufnahme im Kollektivvertrag, Gleichstellung bei eingetragener Partnerschaft.
Erholungsurlaub:
- Es wird vereinbart, dass das Urlaubsausmaß bei einer Arbeitszeit von weniger als 15 Jahren 25 Arbeitstage, ab 15 Jahren 27 Arbeitstage und ab 25 Jahren 30 Arbeitstage beträgt.
- Ab Vollendung des 57. Lebensjahres beträgt der Erholungsurlaub 33 Arbeitstage.
- Ab Vollendung des 60. Lebensjahres 35 Arbeitstage.
Zusatzurlaub für versehrte ArbeitnehmerInnen:
- Es wird vereinbart, dass der/dem versehrten Arbeitnehmer auf Antrag ein Zusatzurlaub gebührt. Der Zusatzurlaub beträgt jährlich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (einem Grad der Behinderung) von insgesamt mindestens
- 20% 2 Arbeitstage
- 40% 4 Arbeitstage
- 50% 5 Arbeitstage
- 60% 6 Arbeitstage
- 20% 2 Arbeitstage
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.03.2014/01.05.2014