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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Forst-, Säge- und Landarbeiter WIEN

Gewerkschaft PRO-GE

Abschlussdatum: 15.04.2014

  • Die Lohnansätze der Lohngruppen LGF 1 bis LGF 4 (Anlage A) und der Lohngruppen LGL 1 bis LGL 4 (Anlage B) werden ab 1. Mai 2014 um 2,3 Prozent, jedoch höchstens um 62,10 Euro erhöht.
  • Die im § 12 des Kollektivvertrages genannten Zulagen werden ebenfalls ab 1. Mai 2014 um 2,3 Prozent erhöht.

Neuregelung der Lehrlingsentschädigung:

  • Einführung einer neuen Lohntafel für Lehrlinge ab 1. März 2014
  • Lehrlinge die ab 1. März 2014 über die neue Lohntafel entlohnt werden, haben ohne Schmälerung der Lehrlingsentschädigung Anspruch auf die Übernahme der Internatskosten durch den Arbeitgeber.
  • Weiters hat der Arbeitgeber pro Schuljahr die Fahrtkosten von einer Hin- und Rückfahrt zum und vom Schul- bzw. Ausbildungsort zu tragen, die bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel für Lehrlinge erwachsen.

Gleichstellung:

  • Aufnahme im Kollektivvertrag, Gleichstellung bei eingetragener Partnerschaft.

Erholungsurlaub:

  • Es wird vereinbart, dass das Urlaubsausmaß bei einer Arbeitszeit von weniger als 15 Jahren 25 Arbeitstage, ab 15 Jahren 27 Arbeitstage und ab 25 Jahren 30 Arbeitstage beträgt.
  • Ab Vollendung des 57. Lebensjahres beträgt der Erholungsurlaub 33 Arbeitstage.
  • Ab Vollendung des 60. Lebensjahres 35 Arbeitstage.

Zusatzurlaub für versehrte ArbeitnehmerInnen:

  • Es wird vereinbart, dass der/dem versehrten Arbeitnehmer auf Antrag ein Zusatzurlaub gebührt.  Der Zusatzurlaub beträgt jährlich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (einem Grad der Behinderung) von insgesamt mindestens
    1. 20% 2 Arbeitstage
    2. 40% 4 Arbeitstage
    3. 50% 5 Arbeitstage
    4. 60% 6 Arbeitstage

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.03.2014/01.05.2014