Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Steinarbeitergewerbe
Gewerkschaft Bau-Holz
- Erhöhung der KV-Löhne um 2,1%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,1%
- Ist-Löhne:
- Steinarbeiter: Erhöhung um einen Centbetrag, der der Parallelverschiebung entspricht,
- Steinmetzgewerbe: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung)
Geltungsbeginn: 01.05.2014