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Festsetzung - Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiter

Gewerkschaft Bau-Holz

Am 5. Juni 2014 wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der neue Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiter festgesetzt.

Geltungsbeginn: 01.05.2014