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Festsetzung - Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiter

Gewerkschaft Bau-Holz

Am 5. Juni 2014 wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der neue Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiter festgesetzt.

Geltungsbeginn: 01.05.2014