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Festsetzung - Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter / Gmünd

Gewerkschaft Bau-Holz

Am 5. Juni 2014 wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der neue Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter für das Bundesland Niederösterreich, politischer Bezirk Gmünd, festgesetzt.

Geltungsbeginn: 01.05.2014