Festsetzung - Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter
Gewerkschaft Bau-Holz
Am 5. Juni 2014 wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der neue Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter festgesetzt.
Geltungsbeginn: 01.05.2014