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Festsetzung - Heimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nichtqualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln aller Art durch Heimarbeiter

Gewerkschaft Bau-Holz

Am 5. Juni 2014 wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der neue Heimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nichtqualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln aller Art durch Heimarbeiter festgesetzt.

Geltungsbeginn: 01.05.2014