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Termin EuGH - AUA-Rechtsstreit Nachwirkung

Gewerkschaft vida

Am 11. September wird der Europäische Gerichtshof über die Klage des AUA-Bordbetriebsrates urteilen.

Vorausgegangen war die Frage, ob der vom AUA-Vorstand kurz vor dem umstrittenen Betriebsübergang gekündigte Kollektivvertrag für das AUA-Bordpersonal nachwirkt oder nicht.

Bereits im Juni 2014 kam der EuGH-Generalanwalt in seinem Schlussantrag zum Ergebnis, dass eine Nachwirkung besteht, solange noch nein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen wird.

Seit 2013 wird an einem neuen Konzern-Kollektivvertrag verhandelt, der für alle beschäftigten Piloten und Flugbegleiter der AUA gelten soll.