Termin EuGH - AUA-Rechtsstreit Nachwirkung
Am 11. September wird der Europäische Gerichtshof über die Klage des AUA-Bordbetriebsrates urteilen.
Vorausgegangen war die Frage, ob der vom AUA-Vorstand kurz vor dem umstrittenen Betriebsübergang gekündigte Kollektivvertrag für das AUA-Bordpersonal nachwirkt oder nicht.
Bereits im Juni 2014 kam der EuGH-Generalanwalt in seinem Schlussantrag zum Ergebnis, dass eine Nachwirkung besteht, solange noch nein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen wird.
Seit 2013 wird an einem neuen Konzern-Kollektivvertrag verhandelt, der für alle beschäftigten Piloten und Flugbegleiter der AUA gelten soll.