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Arbeitgeber auch in 2. KV-Runde bei Ist-Lohn-Erhöhung unbeweglich!

Vertragsloser Zustand im Holz- und Kunststoff-Gewerbe ab 1. Mai

Die zweite KV-Runde für das Holz- und Kunststoffverarbeitende Gewerbe für rund 45.000 Beschäftigte in 12.000 Betrieben ist bereits nach 3 Stunden gescheitert. Die KV-Verhandlungen wurden abgebrochen! Die Folge ist ein vertragsloser Zustand ab 1. Mai. Die Arbeitgeber waren bei der Ist-Lohn-Erhöhung zu keiner Lösung bereit.

Seit Bestehen des Kollektivvertrages entscheiden Arbeitgeber im Holz- und Kunststoffverarbeitenden Gewerbe einseitig und freiwillig, ob sie bestehende Überzahlungen nach KV-Erhöhungen fortschreiben. Laut Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) werden die freiwilligen Überzahlungen aber bei den KV-Erhöhungen von den Arbeitgebern gegengerechnet. Die Folgen: Es gibt keine bzw. nur weit geringere Lohnerhöhungen als die Inflationsrate für die Beschäftigten in den letzten Jahren.

Verhandlungsleiter der GBH Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Mit diesem unmenschlichen Zustand muss Schluss sein! Arbeitnehmer dürfen nicht weiterhin Bittsteller bei freiwilligen Überzahlungen nach KV-Abschlüssen sein! Ich bin sehr enttäuscht von der Uneinsichtigkeit der Arbeitgeber. Wir in der GBH bemühen uns seit Jahrzehnten erfolglos um eine Lösung mit den Arbeitgebern! Was in allen anderen großen Branchen bereits üblich ist, nämlich dass Ist-Löhne mit den KV-Erhöhungen miterhöht werden, lehnen die Arbeitgeber hier ab. Unsere Tischler und Kunststoffverarbeiter bleiben weiter Arbeitnehmer zweiter Klasse und somit ‚Leibeigene` der Arbeitgeber! Das kann es im 21 Jahrhundert nicht mehr sein!“

Alle Lösungsvorschläge seitens der GBH wurden von der Arbeitgeberseite abgelehnt. Jetzt sind die Betriebsräte gefordert. Noch im April wird die GBH bei einer österreichweiten Betriebsrätekonferenz über die Auswirkungen des vertragslosen Zustandes informieren.

Muchitsch ist über das sture und nicht nachvollziehbare Vorgehen der Arbeitgeber verärgert: „Österreich war bis dato immer Musterland, wenn es um eine gelebte und funktionierende Sozialpartnerschaft geht. Von der Arbeitgeberseite ist das im Holz- und Kunststoffverarbeitenden Gewerbe zurzeit nicht erwünscht. Schade! Mit dem vertragslosen Zustand ab 1. Mai ist der Unterentlohnung und somit Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet. Wollen das die Arbeitgeber wirklich?“