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EuGH-Urteil - Gekündigter AUA-Kollektivvertrag wirkt nach

Gewerkschaft vida

Am 11. September erfolgte die Vorabentscheidung des EuGH zur Causa Nachwirkung des Austrian Airlines Kollektivvertrages beim fliegenden Personal von AUA auf Tyrolean Airways.

Der EuGH erklärte am Donnerstag in seinem Urteil: Auch bei einem Betriebsübergang wirkt ein alter Kollektivvertrag nach.
„Nach dem Übergang erhält der Erwerber die in einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen bis zur Kündigung oder zum Ablauf des Kollektivvertrages bzw. bis zum Inkrafttreten oder bis zur Anwendung eines anderen Kollektivvertrages in dem gleichen Maße aufrecht, wie sie in dem Kollektivvertrag für den Veräußerer vorgesehen waren. Die Mitgliedsstaaten können den Zeitraum der Aufrechterhaltung der Arbeitsbedingungen begrenzen, allerdings darf dieser nicht weniger als ein Jahr betragen.“
Seitens des Managements der AUA wurde 2012 der bestehende AUA-Kollektivvertrag aufgekündigt und die Beschäftigten nach dem billigeren Kollektivvertrag Tyrolean Airways entlohnt. Seitens der Arbeitnehmer erfolgte die Kündigung des Tyrolean-Kollektivvertrages.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes muss nun der Oberste Gerichtshof in Österreich die Letztentscheidung fällen.
Ob der Betriebsübergang rechtens ist, bleibt bis zum Spruch des Oberlandesgerichtes in Wien offen.  Es muss entschieden werden, welcher der zwei Kollektivverträge letztendlich zum Tragen kommt.
Lt. EuGH-Vorentscheid heißt es: „Hinsichtlich der im Kollektivvertrag des Erwerbers vereinbarten Arbeitsbedingungen … ergibt sich aus den dem Gerichtshof vorgelegten Akten jedoch nicht, dass diese Bedingungen aufgrund der Vorschrift über die Nachwirkung dieses Kollektivvertrags für die übergegangenen Arbeitnehmer gelten.“
Die Entscheidung bedingt eine Nachzahlung in Millionenhöhe. Es ist seitens des Managements angedacht, dass den Bordbeschäftigten ein Vergleich abgerungen wird, damit der Arbeitskonflikt beigelegt werden kann.
Nächste mögliche Szenarien sind eine Verhandlungs- und Vergleichslösung, die Umwandlung in einen Billigflieger, Änderungskündigungen oder aber eine Schrumpfkur für das Unternehmen.