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Nachwirkung des AUA-Kollektivvertrages - Weitere Vorgehensweise

Gewerkschaft vida

Der EuGH hat am 11. September bestätigt, dass der vor zwei Jahren gekündigte Kollektivvertrag für die Austrian Airlines nachwirkt. Die Nachwirkung gilt so lange bis es zum Abschluss eines neuen Kollektivvertrages kommt, zumindest aber ein Jahr.
Dadurch entsteht das Recht auf Nachzahlung. Es ist an der Zeit Vergleichsverhandlungen zwischen Management und Betriebsrat zu führen. Jedes einzelne Bordmitglied hat dann das Recht dem Vergleich zuzustimmen.

Der Vorstand der AUA möchte bis Anfang Oktober einen neuen Kollektivvertrag vorlegen.

Gleichzeitig arbeitet das Management am Ausarbeiten von Alternativszenarien., die Anfang Oktober bei der Aufsichtsratssitzung präsentiert werden.

Für den 17. September ist eine Betriebsversammlung der Bord-Crews festgesetzt.