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Bericht Betriebsversammlung AUA über Auswirkungen des EuGH-Urteils

Gewerkschaft vida

Der Betriebsrat der Austrian Airlines informierte am 17. September 2014 die Mitarbeiter über die Auswirkungen des EuGH-Urteils zum Kollektivvertrag der Austrian Airlines.

Die Belegschaft sprach sich insgesamt für eine Vergleichs- bzw. Verhandlungslösung aus. 

Die AUA-Geschäftsführung hatte versucht, das fliegende Personal 2012 zwangsweise in den schlechter bezahlten Kollektivvertrag Tyrolean Airways zu überführen. Durch den Entscheid des EuGH wurde allerdings entschieden, dass der alte Kollektivvertrag nachwirkt. Somit ist die Geschäftsführung in der Pflicht, die Differenz zwischen ursprünglichem Kollektivvertrag und Tyrolean-Gehalt nachzuzahlen.

Die Belegschaft könnte sich mit einer Abschlagszahlung einverstanden erklären, die Piloten müssten aber einzeln zustimmen.