KV-Infoplattform

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Öffentlicher Flughafen

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Abschlussdatum: 24.10.2014

  • Die bisherige Tabelle bleibt weiterhin bestehen und gilt als Basis kommender KV-Erhöhungen.
  • Für ab dem 01.11.2014 eintretende Beschäftigte endet die Tabelle nach 15 Jahren, die Vorrückung wird künftig alle zwei Jahre vorgenommen (Biennien). Die Tabellenwerte selbst werden für diese Beschäftigten, im Sinne von tatsächlich garantierten Mindestgehältern um 2,25 % überzahlt.
  • Für den Übergang von einem Arbeiter- in ein Angestelltenverhältnis und für den Eintritt in die Altersteilzeit (VIE) wurde eine 10-jährige Übergangsfrist bezüglich Ansprüche auf Abfertigung und Jubiläumsgeld, sowie der Geltung der alten Tabelle vereinbart. Das heißt, zumindest die nächsten 10 Jahre gelten für diese Beschäftigten die alten Regeln weiter.
  • Die Verwendungsgruppen I und II werden ersatzlos gestrichen.
  • Für ab dem 1.11.2014 eintretende Beschäftigte gilt nicht mehr die 85 % - Regel (Anspruch auf 85 % des Gehalts in den ersten 6 Monaten). Dieser Anspruch wird auf 90 % erhöht.
  • Für ab dem 1.11.2014 eintretende Beschäftigte entfällt die 2,5 bzw. 5% - Klausel (Mindesterhöhung bei Umstufung) das neue Gehalt muss aber nach wie vor höher sein als das alte.
  • Dem Kollektivvertrag wird ein Anhang über definierte Karrieremodelle angeschlossen. Eine Öffnungsklausel wird ermöglichen diese Modelle per Betriebsvereinbarung anzupassen.
  • Die Abfertigungsansprüche werden für ab dem 1.11.2014 eintretende Beschäftigte auf das gesetzliche Ausmaß reduziert.
  • Das  Jubiläumsgeld beträgt  für ab dem 1.11.2014 eintretende Beschäftigte ein Bruttomonatsentgelt nach 10 Jahren Beschäftigung, wobei Karenzzeiten nach MschG und VKG berücksichtigt werden. In der Woche des Jubiläums werden zwei freie Tage gewährt. Das Jubiläumsgeld kann auch als Dienstfreistellung (28 Kalendertage) gewährt werden.
  • Für ab dem 01.05.2015 geborene Kinder gilt, dass Karenzzeiten nach MschG und VKG bis zum Ausmaß von einem Jahr (beim ersten Kind) für die Vorrückung in der Gehaltstabelle angerechnet werden.
  • Die Regelung nach Punkt XV. 1c (Nach 25 Jahren Dienstzeit: Gehaltserhöhung alle 5 Jahre im Ausmaß des letzten Sprunges) entfällt für ab dem 1.11.2014 eintretende Beschäftigte.
  • Der Durchrechnungszeitraum wird, wie bei den Arbeitern, auf 8 Wochen ausgeweitet - per BV kann man diesen noch erweitern.
  • Die Mindestdauer einer Schicht wird mit 6 Stunden festgelegt.
  • Der dienstfreie Samstag (Punkt IV.2) kann per BV anders geregelt werden (Öffnungsklausel).
  • Die Initiative zur  Ausweitung des Geltungsbereiches auf Bodenabfertiger wird weitergeführt.
  • Erhöhung der KV-Gehälter ab 01.05.2015 um 2,00 %
  • Erhöhung der Ist-Gehälter ab 01.05.2015 um 2,00 %

Geltungsbeginn: 01.11.2014 / 01.05.2015