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Kinderzulage bei Teilzeitarbeit - Banken und Bankiers

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Seitens des Österreichischen Gewerkschaftsbundes erfolgte die Klageeinreichung gegen den Verband der Österreichischen Banken und Bankiers beim Europäischen Gerichtshof.

Gegenstand war, dass nach dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers teilzeitbeschäftigte Angestellte die vom Arbeitgeber zu zahlende Kinderzulage nicht vollständig erhalten hatten. Die Arbeitgeber zahlten die Kinderzulage nur im aliquoten Verhältnis zur Arbeitszeit aus.

Am 3. November wurde im Rechtsstreit (C-476/12) durch die EU-Richter entschieden:

Die entsprechende Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner von 1997 über Teilzeitarbeit ist so auszulegen, dass der Arbeitgeber eines Teilzeitbeschäftigten die Kinderzulage nur im anteilsmäßigen Verhältnis zur Arbeitszeit auszuzahlen hat.