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Zum Abschluss - Austrian Airlines Bordpersonal

Gewerkschaft vida

Das Management der Austrian Airlines hat Nachzahlungen in Millionenhöhe zu leisten. 

Die Airline hat neben den vorenthaltenen Löhnen auch Abschlagszahlungen für Pensionsansprüche, Jubiläumsgelder und hohe Abfertigungen bereitstellen müssen.

Nach Rücksprache mit dem Finanzministerium werden diese Nachzahlungen mit einem Steuersatz von 6 Prozent versteuert. Dieser Steuersatz gilt nur für Mitarbeiter, die bis 31.12.2002 in ein Dienstverhältnis eingetreten sind. Für jene, für die das alte Abfertigungsrecht nicht gilt (Eintritt ab 01.01.2003), gilt die Steuerbegünstigung nicht.