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Geplante Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes - Spitalsärzte Burgenland

Bis zum Jahr 2020 soll in einer geplanten Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes eine Herabsenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden bei den Spitalsärzten erfolgen.

Die Ärzte im Burgenland sollen vom Reallohnverlust nicht betroffen sein, den die Änderung der Ruhezeitenanordnung mit sich bringt:

Lt. Aussagen des Gesundheitslandesrates erhalten sie in der Übergangsphase weiterhin denselben Lohn.

Die Gehaltsverhandlungen dazu starten im Dezember. Gleichzeitig sollen unverzüglich Gespräche zur Anpassung des Ärztedienstrechts vorgenommen werden.