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Festsetzung Mindestlohntarif - Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften Wien

Gewerkschaft vida

Am 14. November wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der neue Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien festgesetzt.

Geltungsbeginn: 01.01.2015