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Festsetzung Mindestlohntarif - Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften STM

Gewerkschaft vida

Am 1. Dezember 2014 wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der neue Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark festgesetzt.

Geltungsbeginn: 01.01.2015