Festsetzung Mindestlohntarif - Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften TIROL
Gewerkschaft vida
Am 24. November 2014 wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der neue Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Tirol festgesetzt.
Geltungsbeginn: 01.01.2015