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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Metallgewerbe

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Abschlussdatum: 02.12.2014

  • Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter um 2,0%
  • Erhöhung der IST-Gehälter um 1,9%
  • Erhöhung der Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld) um 1,6%
  • Erhöhung der monatlichen Lehrlingsentschädigungen um 2,0%

Rahmenrechtliche Veränderungen:

In der Verwendungsgruppe I gilt ab 01.01.2015 folgende Regelung:

  • Für neu begründete Dienstverhältnisse ab 1.1.2015 beträgt die Verweildauer in der Verwendungsgruppe I maximal drei Jahre. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6) zu erfolgen.
  • Für bereits bestehende Dienstverhältnisse in der Verwendungsgruppe I erfolgt ab 1.1.2018 eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6).

Änderung § 8. Freizeit bei Dienstverhinderung  in den Punkten a), d), e) und f) 

§ 9e - Kündigungstermine wird neu eingeführt und lautet: 

„Wurde nicht durch Dienstvertrag die Kündigung zum Quartalsende oder zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats vereinbart, so gilt die Kündigung zum letzten eines Kalendermonats als vereinbart. Dies gilt für Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2015 neu begründet werden.“

Die Kollektivvertragspartner vereinbaren, im Frühjahr 2015 Gespräche über eine Neuordnung der Meistergruppen vorzunehmen. 

Geltungsbeginn: 01.01.2015