Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Floristen und Blumeneinzelhändler
Gewerkschaft PRO-GE
Abschlussdatum: 15.01.2015
- Erhöhung der KV-Löhne um 1,98 %
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,98 %
- Erhöhung der Löhne für Floristen mit Meisterprüfung um 1,98 % und ab 01.08.2015 um weitere 1,34 %
- Einführung der Lohnkategorie „Facharbeiter ohne LAP“
- Anrechnung für die Lohnvorrückung unabhängig davon, ob die Berufstätigkeit bei einem oder verschiedenen Arbeitgebern verbracht wurde
- Neudefinition „Erste Kraft“
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.02.2015