KV-Infoplattform

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Floristen und Blumeneinzelhändler

Gewerkschaft PRO-GE

Abschlussdatum: 15.01.2015

  • Erhöhung der KV-Löhne um 1,98 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,98 %
  • Erhöhung der Löhne für Floristen mit Meisterprüfung um 1,98 % und ab 01.08.2015 um weitere 1,34 %
  • Einführung der Lohnkategorie „Facharbeiter ohne LAP“
  • Anrechnung für die Lohnvorrückung  unabhängig davon, ob die Berufstätigkeit bei einem oder verschiedenen Arbeitgebern verbracht wurde
  • Neudefinition „Erste Kraft“

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.02.2015