Krankenanstaltenverband - Ärzte WIEN / Arbeitszeit
Bei neuerlichen Gesprächen mit der Gesundheitsstadträtin erfolgte eine Klarstellung der Rahmenvereinbarung zur Arbeitszeit der Ärzte:
Jegliche Anwesenheit im Krankenhaus ist künftig bezahlte Dienstzeit. Jede Stunde über der Sollarbeitszeit ist eine Überstunde.
Klare Regelung von Feiertagen: Feiertage, die auf Arbeitstage fallen, vermindern die monatliche Sollarbeitszeit in diesem Kalendermonat.
Bezahlung sämtlicher erbrachter Stunden auf Basis tatsächlich geleisteter Stunden und einer 40-Stunden-Woche.