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Bericht 7. Runde - Besoldungssystem Beamte und Vertragsbedienstete

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Am 20. Feber fand die siebte Verhandlungsrunde zum Ausgleich der durch das neue Besoldungssystem drohenden Verluste für die Beamten und Vertragsbediensteten statt.

In einem Entschließungsantrag des Nationalrates und einer Willensbekundung der Regierung wurde versprochen, den Beamten entstehende Verluste auszugleichen.

Die Gesetzesreparatur soll im kommenden Sommer in Kraft treten.

Die vor einem Monat im Parlament beschlossene Reparatur des Besoldungssystems wurde durch Erkenntnisse des EuGH notwendig. Der EuGH hatte bereits vor einigen Jahren einen Passus aufgehoben, dass die Schul- und Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag im öffentlichen Dienst nicht entsprechend berücksichtigt wurden. Weiters erfolgte die Aufhebung der Nachfolgeregelung, wonach zwar frühere Zeiten für die Vorrückung angerechnet, der Sprung in die zweite Gehaltsstufe aber um drei Jahre verschoben wurde.

Mit der im Jänner beschlossenen Neuregelung wurden neue Regelungen für die Gehaltseinstufung geschaffen. Berücksichtigt werden außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und dem Präsenz- bzw. Zivildienst nur noch maximal zehn Jahre vor für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeiten. Ausbildungszeiten werden dagegen nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen pauschal über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten verfallen gänzlich. Bereits im Bundesdienst befindliche Personen werden automatisch in das neue System übergeleitet. Dadurch können für die Beschäftigten Verluste von bis zu 0,6 Promille entstehen. Diese sollen entsprechend ausgeglichen werden.