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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Elektro- und Elektronikindustrie

Gewerkschaft PRO-GE

Abschlussdatum: 17.03.2015

  • Erhöhung der KV-Löhne um 2,0 %
  • Erhöhung der Ist-Löhne um 2,0 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,0 %
  • Erhöhung der Vergütung für Praktikanten um 2,0 %
  • Erhöhung der Zulagen um 2,0 %
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,6 %

Verbesserung bei Auslandsdienstreisen:

Die Taggelder für Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz werden ab 01.01.2016 jährlich um jeweils € 3,00 angehoben, bis der Betrag des EU-Taggeld erreicht ist.

Verteiloption:

Durch BV kann bis 20.07.2015 vereinbart werden, eine Verteilungsoption abzuschließen. Dabei beträgt der Verteilbetrag 0,4 % der Lohnsumme. Die individuelle Lohnerhöhung darf in diesem Fall um 0,2 % unter der vorgesehenen Erhöhung liegen.

Einmalzahlungsoption:

Durch BV kann festgelegt werden, dass 0,2 % der Lohnerhöhung in eine Einmalzahlung umgewandelt wird. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, darf in diesem Fall die individuelle Lohnerhöhung um 0,2 % unter der vorgesehenen Erhöhung liegen. Darüber hinaus gebührt eine Einmalzahlung, für die drei verschiedene Varianten zur Verfügung stehen:

  • jeder Arbeitnehmer erhält neben der (um 0,2 % geringeren) Lohnerhöhung eine Einmalzahlung im Ausmaß von mindestens 8,4 % seines Monatslohnes
  • jeder Arbeitnehmer erhält neben der (um 0,2 % geringeren) Lohnerhöhung eine Einmalzahlung im Ausmaß von mindestens 8,4 % des durchschnittlichen Monatslohnes aller Arbeiter
  • jeder Arbeitnehmer erhält neben der (um 0,2 % geringeren) Lohnerhöhung eine Einmalzahlung im Ausmaß von mindestens 8,4 % des durchschnittlichen Einkommens aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte)
    Grundlage sind jeweils die im Kalendermonat April 2014 bezahlten Löhne.

Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.09.2014 begonnen hat und am 15.09.2015 noch aufrecht ist, ist durch BV festzulegen, dass alle diese Arbeitnehmer entweder
- die für die jeweilige Beschäftigungsgruppe vorgesehene Lohnerhöhung oder
- eine um 0,2 % verringerte Lohnerhöhung und eine Einmalzahlung
erhalten. Die Einmalzahlung hat spätestens mit 30.09.2015 zu erfolgen.

Ob die Möglichkeit der Umwandlung eines Teiles der Lohnerhöhung in eine Einmalzahlung genutzt wird bzw. welche der drei Varianten in diesem Fall ausgewählt wird, ist durch Betriebsvereinbarung zu regeln. Es handelt sich dabei um eine freiwillige BV, deren Zustandekommen weder vom Unternehmen noch vom Betriebsrat mit rechtlichen Mitteln erzwungen werden kann.

Freizeitoption:

Umwandlung der Ist-Erhöhung in Freizeit möglich (für die Dauer von 10 Jahren im Kollektivvertrag verankert  bis 2025)

Vier Varianten für die IST-Lohnerhöhung stehen zur Auswahl:

  1. Es kommt keine Betriebsvereinbarung zustande. In diesem Fall erhalten alle Arbeitnehmer die vorgesehene Lohnerhöhung.
  2. Es kommt eine Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Verteilungsoption zustande. Dabei beträgt der Verteilbetrag 0,4 % der Lohnsumme. Die individuelle Lohnerhöhung darf in diesem Fall um 0,2 % unter der vorgesehenen Erhöhung liegen.
  3. Es kommt eine Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Einmalzahlungsoption zustande. In diesem Fall darf die individuelle Lohnerhöhung um 0,2 % unter der vorgesehenen Erhöhung liegen. Die Einmalzahlung gebührt entsprechend der ausgewählten Variante.
  4. Es kommt eine Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption zustande. In diesem Fall steigen die IST-Löhne aller Arbeitnehmer (vorerst) um 2,0 %. Jene Arbeitnehmer, die in weiterer Folge anstelle der IST-Lohnerhöhung zusätzliche Freizeit vereinbaren, erhalten den so erhöhten IST-Lohn so lange, bis an die Stelle der Lohnerhöhung die zusätzliche Freizeit tritt – längstens bis 31.12.2015.

Die Verteiloption, die Einmalzahlungsoption und die Freizeitoption können auf den gleichen Personenkreis nicht gleichzeitig angewandt werden.

Geltungsbeginn: 01.05.2015