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Novelle Dienstrecht - Beamte und Vertragsbedienstete

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Die Novelle des Beamtendienstrechts ist am 30. März 2015 in die vierwöchige Begutachtung gegangen.

Hauptpunkte sind:

  • Ausgleich der Verluste, die den Beamten durch das neue Besoldungsrecht gedroht hätten.
  • Ausweitung des Papamonats auf gleichgeschlechtliche Paare.

Väter haben einen Rechtsanspruch auf eine bis zu vier Wochen dauernde Freistellung während des Mutterschutzes. Eine Bezahlung erfolgt nicht, wobei der Beamte krankenversichert bleibt und der Monat voll für die Anrechnung der Pension berücksichtigt wird. Weiters wird auch der Anspruch auf eine spätere Karenz nicht geschmälert.

Außerdem soll für Personen, die ein Kind, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptieren, die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubes geschaffen werden.

Aufgrund zweier EuGH-Urteile wird sichergestellt, dass das neue Besoldungssystem mit einem neuen Modell der Anrechnung von Vordienst- und Ausbildungszeiten den Beamten und Vertragsbediensteten keine finanziellen Nachteile bringt. Damit ist die im Jänner im Nationalrat beschlossene Regelung, die für die Beschäftigten Verluste von bis zu 0,6 Promille in der Lebensverdienstsumme bedeutet hätten, abgefangen worden.

Schon im Bundesdienst befindliche Personen werden automatisch in das neue System übergeleitet.