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KV-Verhandlungen für die Angestellten in Spedition & Logistik 2018

Im Rahmen der BetriebsrätInnenkonferenz am 23.01.2018 wurde das diesjährige Forderungsprogramm beraten. Grundlage dafür waren die Ergebnisse der BetriebsrätInnenbefragung im Vorfeld. Nachstehend findest du unsere Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Kollektivvertrages und Verbesserung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen.

Gehaltsrechtliche Forderungen:
Die Kollektivvertragsgehälter, Lehrlingsentschädigungen und Ist – Gehälter sollen ab 1.4.2018 so angehoben werden, dass eine ordentliche, reale Kaufkrafterhöhung für die Angestellten verwirklicht wird. Dabei ist insbesondere die stabile und gute wirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen.

Rahmenrechtliche Forderungen:

1. Verkürzung der Jahresarbeitszeit und daher Verbesserung der Arbeitszeitqualität

Durch unterschiedliche Maßnahmen kann die Qualität der Arbeitszeit für die Angestellten verbessert werden und die Branche im Wettbewerb um die Besten MitarbeiterInnen mithalten:

a) Die Verkürzung der kollektivvertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden ist in der österreichischen Wirtschaft Standard. Dieser Standard sollte auch in den Betrieben der Spedition & Logistik gelten.

b) Der 24.12. und 31.12. sollen ohne Schmälerung des Entgelts arbeitsfrei sein. Diese Tage werden im Kreise der Familie verbracht und haben daher eine hohe emotionale Bedeutung für die Angestellten.

c) Die leichtere Erreichbarkeit der 6 Urlaubswoche ist eine wichtige Maßnahme, um altersgerechtes Arbeiten zu unterstützen. Die Betriebe der Spedition & Logistik könnten mit der Umsetzung dieser Maßnahme ihren MitarbeiterInnen attraktive und zeitgemäße Rahmenbedingungen bieten.

2. Keine Benachteiligung in unserem Kollektivvertrag

Die vollständige Anrechnung von Karenzzeiten und der Familienzeit für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche ist eine wichtige Maßnahme zur Schließung der Einkommensschere zwischen Männer und Frauen und sollte daher rasch umgesetzt werden.

3. Weitere wichtige Verbesserungen im Rahmenrecht:

a) Klare Rahmen- und Entgeltbestimmungen zur Rufbereitschaft

b) Transparente Vereinbarung zu Homeoffice/Telework durch den Kollektivvertrag sicherstellen

c) Umwandlung von Jubiläumsgeld in Freizeit

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, welche bei den letzten Verhandlungen eingesetzt wurde, sind die Basis für die Umsetzung und Implementierung im Kollektivvertrag.