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KV-Abschluss für die Angestellten der Fahrschulen 2018

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

Bei den Verhandlungen für die Angestellten in den Fahrschulen Österreich konnte eine ordentliche, reale Erhöhung der Gehälter durch Fixbeträge erzielt werden. Die unteren Einkommen wurden damit besonders begünstigt.

  • FahrschullehrerInnen und FahrlehrerInnen bekommen 60,-- Euro mehr. Das ist eine Erhöhung zwischen 2,4% und 2,9%.
     
  • Büroangestellte bekommen zwischen 50,-- und 55,-- Euro mehr. Das ist eine Erhöhung zwischen 2,3% und 3,2%.
     
  • Erhöhung des Zuschusses zur Sonderzahlung um durchschnittlich 2,5% auf 75,--; 65,50 und 41,-- Euro.
     
  • Die Zulagen wurden im letzten Jahr angehoben und werden zugunsten einer höheren Anhebung der Einstiegsgehälter heuer nicht valorisiert.
     
  • Aufgrund von Abrechnungsproblemen der Zulagen wird klargestellt, dass diese bis spätestens 15 des Folgemonats auszuzahlen sind.
     
  • Die IST-Gehälter werden um 2,6% erhöht.
     
  • Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 2,9%.
     
  • Das Taggeld wird auf 28,-- Euro das Nächtigungsgeld auf 16,-- Euro angehoben.
     
  • Im Rahmenrecht erfolgen ein paar kleinere Änderungen zur klareren Anwendung des Kollektivvertrages.
     
  • Der Kollektivvertrag gilt künftig auch für PflichtpraktikantInnen. Die Entlohnung wird analog jener im Handel geregelt.
     
  • Darüber hinaus haben die Kollektivvertragsparteien Gespräche zur Arbeitszeit vereinbart. Insbesondere die Teilzeitbeschäftigung im Zusammenhang mit dem bestehenden Durchrechnungsmodell und die Überstundenvergütung stehen dabei im Vordergrund.

Mit diesem Abschluss konnten wir ein Mindestgehalt von 1.700,-- Euro erreichen. Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab 1. April 2018.

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.