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KV-Verhandlungen für die Angestellten in Spedition & Logistik 2020

Am 27.2.20 starten die Verhandlungen für die Angestellten im Bereich Spedition und Logistik. 
 
Gemeinsam kämpfen wir für eine faire Gehaltserhöhung und bessere Arbeitsbedingungen.
 
Nachstehend Forderungen wurden beim Workshop im Jänner von den Betriebsrats-vorsitzenden festgelegt. Zum Teil sehr im Detail haben wir uns mit dem Gehaltssystem befasst. Darüber hinaus sind uns Forderungen zur Mitarbeiterbindung besonders wichtig. 
 
Wir fordern eine ordentliche, reale Erhöhung der Kollektivvertrags- und IST-Gehälter sowie der Lehrlingsentschädigungen ab 1.4.2020. Dabei sind die stabile wirtschaftliche Entwicklung der Branche und die Abgeltung des hohen Arbeitsdrucks zu berücksichtigen. 
 
Rahmenrechtliche Forderungen: 
 
1. Nach 5 Jahren neues Gehaltssystem braucht es dringend erste Anpassungen und Adaptierungen. Die Gehaltsentwicklung sowie die Karrieremöglichkeiten sind wichtige Faktoren für eine gute Mitarbeitermotivation. Wir haben eine Reihe an Vorschlägen entwickelt, die aus unserer Sicht dringend umgesetzt werden müssen: 
 
a) Kriterium „2. Verbesserungsvorschläge zu Innovationsmöglichkeiten und –potenzialen“ 
 
Die Anzahl von Verbesserungsvorschlägen ist in der Praxis kein guter Maßstab. Die Zahl „3“ ist zu hoch und der Umfang der positiven Auswirkung auf die Arbeitsbedingungen, -abläufe, -organisation oder technische Systeme wird nicht berücksichtigt. Darüber hinaus findet die Prüfung und Beurteilung ohne Mitwirkung der Angestellten statt. Leider mussten wir die Erfahrung machen, dass hier große Willkür Einzug gefunden hat. 
 
b) Kriterium „3. Interne Schulungen/Trainings“ 
 
Dieses Kriterium kann aus unserer Sicht ersatzlos gestrichen werden, da die Tätigkeit arbeitsvertraglich festgelegt wird, um dieses Kriterium zu umgehen. Es kommt in der Realität nicht zur Anwendung. 
 
c) Kriterium „7. Überdurchschnittliche Fachkompetenz“ und Kriterium „8. 
 
Bereichsübergreifendes Wissen“ 
Leider erleben wir in der Praxis, dass der Zielstrahl nicht gut gelebt wird und die Angestellten kaum, die viel zu hoch gegriffenen, 100% erreichen können. Es ist vielmehr eine Sympathiegeschichte und Willkür des Vorgesetzten. Diese Kriterien sollten jedenfalls nach einer bestimmten Zeit erfüllt sein. Wir sind der Meinung, dass über die Erfahrung eine überdurchschnittliche Fachkompetenz ebenfalls nachgewiesen werden kann. Weiters sind wir der Meinung, dass wir Fremdsprachenkenntnisse und die regelmäßige Anwendung ebenfalls bewerten und abbilden müssen. 
 
d) Kriterium „10. … Aus- und Weiterbildung“ 
 
Ohne einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Entkoppelung auf im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeiten ist dieses Kriterium nur schwer mit Leben zu erfüllen. In der Praxis kommt es leider kaum zur Anwendung. 
 
e) Die Abgrenzung zwischen den Beschäftigungsgruppen A und B sowie B und C führt leider immer wieder zu großen Diskussionen. Wir sind der Meinung, dass mit einer Definition von folgenden Begriffen hier gegengesteuert werden kann: 
 
weitgehend verantwortlich 
Selbständig 
Qualifizierte Tätigkeiten 
 
Ein weiterer Lösungsansatz wäre das Anführen von Referenzfunktionen. Dies sind Funktionen, die für das Funktionieren einer Abteilung bzw. eines Bereiches wesentlich sind. 
 
f) Insgesamt kommt es zu sehr wenig Bewegung in der Gehaltstabelle und die Stufe 3 ist fast unerreichbar. Daher fordern wir die Absenkung der Anzahl der zu erfüllenden Kriterien: 
 
Beschäftigungsgruppe B wie Gruppe A 
Beschäftigungsgruppe C wie Gruppe B 
 
g) Aufgrund der Entwicklung in der Branche, neuer Technologien und Veränderungen in der Wirtschaft sollten wir den Anhang 1 überarbeiten und aktualisieren. 
 
h) Große Unzufriedenheit gibt es mit dem Entwicklungsgespräch. Obwohl dieses verpflichtend wäre, wird es oft ausgelassen oder nur halbherzig geführt. Wir fordern einerseits eine Konsequenz für das auslassen von Entwicklungsgesprächen und andererseits die Wiederholung unter Mitwirkung des Betriebsrates, sollte es kein sachgemäßes Gespräch gegeben haben. Dabei soll der Betriebsrat eine Vermittlerrolle einnehmen. 
 
2. Anerkennung der Leistung langjähriger Beschäftigter 
 
Die Leistung von langjährigen MitarbeiterInnen ist für die Unternehmen eine besonders wertvolle. Erfahrung, Fach- und Sachkenntnisse führen zu erhöhter Produktivität und das Interesse an einer Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen ist damit hoch. Leider ist in vielen Bereichen der Arbeitsmarkt leergefegt. Seit langem steht der Beruf „Speditionskaufmann/frau“ auf der Liste der Mängelberufe. Wir fordern in Anerkennung an die Leistung und zur Mitarbeiterbindung folgende Maßnahmen: 
 
Umwandlung des Jubiläumsgeldes in Freizeit analog der Regelung im Handel und der Industrie 
jeweils einen Freizeittag nach dem 10. und 15. Dienstjahr 
ein Monatsgehalt Jubiläumsgeld nach 20 Dienstjahren sowie ein Freizeittag 
 
3. Verankerung eines Nachtzuschlages 
 
In einigen Bereichen der Branchen verlagern sich Tätigkeiten und somit die Normalarbeitszeit immer mehr in die Nacht. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten fordern wir die Verankerung eines Nachtzuschlages von 22:00 bis 6:00 Uhr in der Höhe von 50%. 
 
4. Rechtsanspruch auf Altersteilzeit nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 
 
Die Altersteilzeit ermöglicht es in die Pension zu gleiten und schrittweise aus dem Arbeitsleben auszugleiten. Vielfach ist dies auch aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen notwendig. Mit der staatlichen Förderung werden für beide Seiten die finanziellen Auswirkungen abgefedert. Das Anliegen der Beschäftigten wird jedoch oft leichtfertig und ohne sachliche Begründung abgelehnt. Wir fordern daher einen Rechtsanspruch auf die kontinuierliche Altersteilzeit. Einen entsprechenden Textvorschlag für die Regelung im Kollektivvertrag übermitteln wir im Anhang. 
 
5. Rechtskonforme Abbildung der neuen gesetzlichen Karenzzeitenanrechnung in §10a des Kollektivvertrages. 
 
Alle Änderungen sollen mit 1.4.2020 Inkrafttreten.